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Swagelok-Ethikkodex für Lieferanten

Erwartungen an Lieferanten

Die Swagelok Company erwartet von ihren Lieferanten, dass sie Swagelok dabei unterstützen, sein Markenversprechen umzusetzen und Produkte mit herausragender Qualität und erstklassigen Services bereitzustellen. Da die Geschäftspraktiken und Handlungen von Lieferanten auch Auswirkungen auf Swagelok haben können, erwartet Swagelok von seinen Lieferanten, dass sie sich bei Rechtskonformität und Geschäftsethik an höchste Standards halten.

Swagelok führt seine Geschäfte stets im Einklang mit den folgenden Grundwerten: Qualität, Integrität, Respekt, kontinuierliche Verbesserung, Kundenorientierung und Innovation. Wir erwarten daher von unseren Lieferanten, dass ihre Aktivitäten diese Grundsätze widerspiegeln. Der vorliegende Ethikkodex für Lieferanten („Kodex“) beschreibt die Mindeststandards, die unsere Lieferanten einhalten müssen.

Die im vorliegenden Ethikkodex definierten Anforderungen bauen auf den Grundsätzen des Verhaltenskodex der Responsible Business Alliance (RBA) auf.

Einhaltung geltender Gesetze

Lieferanten müssen sich an alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen der USA sowie der Länder, Staaten und Gemeinden halten, in denen sie tätig sind. Über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinausgehend hält Swagelok seine Lieferanten zudem dazu an, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und sich für den Umweltschutz zu engagieren.

Qualität als höchste Priorität

Alle von den Lieferanten bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen. Lieferanten müssen alle Qualitätsanforderungen von Swagelok einhalten, wenn sie Geschäfte mit oder im Namen von Swagelok abwickeln.

Ethikkodex

Geschäftsintegrität

Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung einhalten. Jegliche Formen der Korruption, Erpressung und Veruntreuung sind strengstens verboten. Lieferanten dürfen Swagelok Mitarbeitenden oder anderen weder direkt noch über Zwischenhändler Zahlungen, Geschenke oder andere unzulässige Vorteile bereitstellen oder in Aussicht stellen, um sich Geschäftsmöglichkeiten oder unzulässige Vorteile zu verschaffen. Auch dürfen Lieferanten derartige Vorteile nicht als Gegenleistung für eine Vorzugsbehandlung von Swagelok annehmen. Die für Swagelok erstellten Dokumentationsunterlagen müssen genau, wahrheitsgetreu und vollständig sein und den geltenden Standards und Anforderungen entsprechen. Die Fälschung von Datensätzen oder die falsche Darstellung von Bedingungen oder Vorgehensweisen in der Lieferkette sind inakzeptabel.

Interessenkonflikte

Bei Lieferanten, die im Namen von Swagelok handeln, sollten keine Interessenkonflikte bestehen, die ihr Urteilsvermögen, ihre Objektivität oder ihre Loyalität bei Geschäftsaktivitäten mit oder unter Beteiligung von Swagelok beeinträchtigen könnten. Jegliche potenziellen Interessenkonflikte sollten proaktiv gegenüber Swagelok offengelegt werden.

Verantwortungsvolle Rohstoffbeschaffung und Konfliktmineralien

Swagelok erwartet von seinen Lieferanten, dass sie entsprechende Richtlinien ausarbeiten und mithilfe von Due-Diligence-Prozessen sicherstellen, dass sie Rohstoffe ausschließlich von legalen sowie ökologisch und sozial verantwortlichen Quellen beziehen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, müssen die Lieferanten gegenüber Swagelok auf Nachfrage die Quelle und die Lieferkette potenzieller Konfliktmineralien (z. B. Tantal, Zinn, Wolfram und Gold) offenlegen, die in den Produkten und Dienstleistungen zum Einsatz kommen, die der Lieferant an Swagelok liefert.

Unlautere Geschäftspraktiken

Lieferanten müssen die einschlägigen Gesetze sowie die Richtlinien zu fairen Geschäftspraktiken, Werbeaktivitäten und Wettbewerb beachten. Lieferanten dürfen sich nicht an Angebots- und Preisabsprachen, Preisdiskriminierung oder anderen unfairen Geschäftspraktiken beteiligen, die gegen geltende Kartellgesetze verstoßen.

Marketing und Werbung

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Swagelok ist es Lieferanten untersagt, Werbe-, Marketing- oder verkaufsfördernde Aktivitäten durchzuführen, die einen direkten oder impliziten Bezug zu Swagelok, den Firmennamen, das Firmenlogo oder Dienstleistungen enthalten.

Schutz des geistigen Eigentums und Datenschutz

Lieferanten sind verpflichtet, die geistigen Eigentumsrechte Dritter zu wahren. Lieferanten dürfen das geistige Eigentum und die vertraulichen Informationen von Swagelok nur mit entsprechender Genehmigung von Swagelok nutzen und müssen angemessene Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen von Swagelok ergreifen. Des Weiteren müssen Lieferanten Verfahren zur Einhaltung geltender Datenschutzgesetze umsetzen und dürfen geschützte Informationen nur gemäß den Bestimmungen verwenden.

Keine Vergeltungsmaßnahmen für Whistleblower oder sonstige Personen, die Bedenken äußern

Lieferanten müssen angemessene Richtlinien und Verfahren zur Meldung von Bedenken etablieren und meldende Personen sowie andere angemessen vor etwaigen Vergeltungsmaßnahmen schützen. Es dürfen keine Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Personen ergriffen werden, die ihre Bedenken in gutem Glauben äußern. Über entsprechende Programme sollte nach Möglichkeit eine vertrauliche und anonyme Meldung von Bedenken sichergestellt werden.

Handelskonformität

Lieferanten müssen die geltenden Gesetze zur Handelskontrolle beachten, darunter die einschlägigen Import-/Exportgesetze, Sanktionen, Handelsbeschränkungen, Zollanmeldungen, Zölle, Herkunftsland und ECCN-Nummer (Export Control Classification Number). Die Lieferanten sind verpflichtet, Swagelok auf Nachfrage genaue und vollständige Informationen und Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung der geltenden Vorgaben nachweisen und es Swagelok ermöglichen, seinen eigenen gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.

Arbeits- und Menschenrechte

Antidiskriminierung

Lieferanten dürfen Mitarbeitende nicht aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Hautfarbe oder anderer rassistischer Zuschreibungen, aufgrund ihres Glaubens, ihrer Religionszugehörigkeit, ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Nationalität oder Abstammung, Behinderung, Schwangerschaft, ihrer genetischen Merkmale, ihres Veteranen-/Militärstatus, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder anderer nach geltendem Recht geschützter Merkmale diskriminieren.

Für Mitarbeitende mit Behinderungen oder schwangere Personen bzw. Personen mit schwangerschaftsbedingten Einschränkungen werden entsprechende Anpassungen gewährt, damit sie ihre wesentlichen Arbeitsaufgaben ausführen können, sofern dies keinen unzumutbaren Zustand darstellt.

Faires Miteinander

Lieferanten verpflichten sich dazu, Belästigung am Arbeitsplatz nicht zu tolerieren und entsprechende Maßnahmen umzusetzen, um unrechtmäßige Belästigung und Diskriminierung zu verhindern.

Prävention von Kinderarbeit

Lieferanten verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Kinderarbeit und stellen sicher, dass sie keine Personen unterhalb des gesetzlichen Mindestalters für die Erwerbsfähigkeit beschäftigen bzw. keine Waren oder Dienstleistungen beziehen, die unter Einsatz von Kinderarbeit bereitgestellt werden. Mitarbeitende, die zwar im erwerbsfähigen Alter sind, aber die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, sollten vom Lieferanten nur ungefährliche Arbeitsaufgaben zugeteilt bekommen. In Zeiten, in denen die betreffenden Mitarbeitenden in der Schule sind oder sein sollten, sollten die Arbeitszeiten auf ein angemessenes Maximum pro Tag bzw. Woche beschränkt werden. Lieferanten sollten die Arbeitszeiten zudem jederzeit so beschränken, dass Nachtschichten vermieden werden.

Legitime betriebliche Ausbildungsprogramme in Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften werden unterstützt.

Arbeitszeiten

Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und verbindlichen Branchenstandards in Bezug auf Arbeitszeiten befolgen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten zwischen geltenden Gesetzen und verbindlichen Branchenstandards müssen Lieferanten den jeweils strengeren Vorschriften Vorrang gewähren. Im Allgemeinen sollten 60 Arbeitsstunden pro Arbeitswoche nicht überschritten werden und Überstunden freiwillig sein, mit Ausnahme von Notfällen oder bei besonderen Umständen. Mitarbeitenden muss mindestens ein freier Tag pro Woche gewährt werden.

Löhne und Sozialleistungen

Lieferanten sind verpflichtet, alle geltenden Gesetze und verbindlichen Vereinbarungen zu Löhnen und Zusatzleistungen einzuhalten, auch in Bezug auf Überstunden und andere Bonusregelungen. Disziplinarmaßnahmen in Form von Lohnabzügen sind nicht zulässig.

Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel

Zwangsarbeit in jeglicher Form ist nicht zulässig. Es darf keine unangemessene Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Mitarbeitenden innerhalb der Einrichtung sowie beim Betreten oder Verlassen der Einrichtung geben, einschließlich bei den Unterkünften der Mitarbeitenden, sofern zutreffend. Im Rahmen des Einstellungsprozesses muss allen Mitarbeitenden ein schriftlicher Arbeitsvertrag in einer für den Mitarbeitenden verständlichen Sprache vorgelegt werden. In diesem Arbeitsvertrag müssen die Beschäftigungsbedingungen klar beschrieben sein. Arbeitsmigranten aus dem Ausland müssen ihren Arbeitsvertrag erhalten, bevor sie ihr Herkunftsland verlassen. Alle Arbeiten sind freiwillig und Mitarbeitende müssen ihr Arbeitsverhältnis ohne Vertragsstrafe kündigen können, sofern sie die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Lieferanten dürfen keine Ausweisdokumente, Arbeitsgenehmigungen oder anderen offiziellen Papiere bzw. Einwanderungsdokumente zurückhalten oder beschlagnahmen. Wenn Lieferanten zur Einhaltung lokaler Vorschriften dazu verpflichtet sind, Unterlagen der Mitarbeitenden vorzuhalten, darf den Mitarbeitenden zu keiner Zeit der Zugriff auf ihre Unterlagen verwehrt werden. Die Vermittlungsgebühren von vom Lieferanten beauftragten Vertretern oder Untervertretern oder andere mit der Anstellung verbundene Gebühren dürfen nicht den Mitarbeitenden auferlegt werden. Sollten solche Gebühren von den Mitarbeitenden bezahlt worden sein, ist der Betrag an die jeweiligen Mitarbeitenden zurückzuerstatten.

Offene Kommunikation

Eine offene Kommunikation und der direkte Austausch zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften sind der effektivste Weg, um Probleme am Arbeitsplatz zu lösen. Mitarbeitende sollten offen mit Führungskräften kommunizieren können und ihre Ideen und Bedenken zu Arbeitsbedingungen und Unternehmensmanagement äußern dürfen, ohne dabei Diskriminierung, Vergeltung, Einschüchterung oder Belästigung befürchten zu müssen. Lieferanten müssen das Recht ihrer Mitarbeitenden auf Versammlungsfreiheit sowie das Recht, von solchen Aktivitäten Abstand zu nehmen, anerkennen.

Gesundheit und Sicherheit

Arbeitsumfeld

Lieferanten sind dazu verpflichtet, alle geltenden Gesetze zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu befolgen und ihren Mitarbeitenden ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten. Wenn ein Lieferant seinen Mitarbeitenden Unterkünfte zur Verfügung stellt, müssen sichere und gesunde Wohnbedingungen gewährleistet sein. Zu den Mindestvoraussetzungen zählen sauberes Trinkwasser, angemessene sanitäre Einrichtungen, Notausgänge und wichtige Sicherheitsausrüstung, Zugang zu medizinischer Notversorgung sowie angemessen beleuchtete und ausgestattete Arbeitsplätze.

Außerdem müssen bei der Konstruktion und Instandhaltung der Einrichtungen die geltenden Vorschriften und Verordnungen eingehalten werden. Lieferanten müssen ihren Mitarbeitenden stets geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Lieferanten müssen außerdem sicherstellen, dass an den Arbeitsplätzen angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden und dass sich alle Mitarbeitenden auf dem Werksgelände von Swagelok an diese Sicherheitsmaßnahmen halten. Mitarbeitende dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie Sicherheitsbedenken äußern. Zudem haben sie das Recht, unsichere Arbeitsbedingungen abzulehnen, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Gefahrenabwehr, Notfallbereitschaft und Notmaßnahmen

Lieferanten müssen Notfallpläne und -verfahren entwickeln, einschließlich Meldung von Notfällen, Benachrichtigung der Mitarbeitenden und Evakuierungsverfahren, Schulungen und Durchführung von Übungen, Bereitstellung geeigneter Erste-Hilfe-Ausrüstung sowie geeigneter Einrichtungen zur Brandbekämpfung, Sicherstellung geeigneter Fluchtwege sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung des Normalzustands.

Verfahren und Systeme zur Arbeitssicherheit

Lieferanten müssen über ein schriftliches Sicherheits- und Gesundheitsprogramm verfügen. Lieferanten sind dafür verantwortlich, eine etwaige Exposition von Mitarbeitenden gegenüber potenziellen Sicherheitsgefährdungen (z. B. körperlich anstrengende Tätigkeiten, Strom- und andere Energiequellen, Feuer, Verkehr, Rutschgefahren, gefährliche Chemikalien, Sturz- und Stolpergefahren) gemäß allen geltenden Standards und/oder Vorschriften sowie durch die Verwendung geeigneter Mittel zu kontrollieren. Zu diesen Mitteln zählen z. B. Auslegung, technische und administrative Kontrollen, vorbeugende Wartung, Schulungen, Arbeitsverfahren und geeignete persönliche Schutzausrüstung. In Produktions- und Maschinenbereichen, in denen Verletzungsgefahren für Mitarbeitende bestehen, sind physische Schutzvorrichtungen, Verriegelungen, Sperren oder andere geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen. Lassen sich die Gefährdungen mit den genannten Mitteln nicht angemessen kontrollieren, müssen die Mitarbeitenden mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet werden.

Zudem müssen geeignete Verfahren und Systeme etabliert werden, um Arbeitsunfälle und beruflich bedingte Erkrankungen zu vermeiden, zu dokumentieren, nachzuverfolgen und zu melden.

Schulungen

Lieferanten müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende vor Aufnahme ihrer Tätigkeiten die erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsschulungen absolviert haben. Lieferanten müssen ihren Mitarbeitenden angemessene Informationen und Schulungen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bereitstellen. Die Schulungen müssen in einer für die Mitarbeitenden verständlichen Sprache gehalten werden und alle ermittelten Gefährdungen an den Arbeitsplätzen der Mitarbeitenden abdecken.

Produktinhalt

Lieferanten müssen sicherstellen, dass Chemikalien, Abfälle und andere Materialien, von denen Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen, entsprechend ermittelt, gekennzeichnet und auf eine sichere Art und Weise gehandhabt, transportiert, gelagert, verwendet, recycelt und wiederverwertet bzw. entsorgt werden. Lieferanten sind zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu Produktinhalten (z. B. REACH-Verordnung, RoHS, TSCA etc.) verpflichtet, soweit diese auf die Produkte, Services und/oder Betriebsaktivitäten des Lieferanten zutreffen. Lieferanten müssen außerdem in angemessener Weise mit Swagelok zusammenarbeiten und auf Nachfrage die erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitstellen.

Umweltbelastungen

Umwelt

Swagelok setzt sich für den Schutz und den Erhalt der Umwelt ein. Wir arbeiten unablässig daran, unseren ökologischen Fußabdruck zu minimieren und die Umweltbilanz unserer Tätigkeiten zu verbessern. Wir möchten mit Lieferanten zusammenarbeiten, die unsere Werte teilen. Deshalb erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie entsprechende Maßnahmen ergreifen, um ihren Energieverbrauch, den Einsatz natürlicher Ressourcen, ihr Abfallaufkommen und ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Die Mindestvoraussetzung für Lieferanten ist die Einhaltung aller geltenden Umweltvorschriften, -bestimmungen und -gesetze in ihren jeweiligen Ländern. Die Pflichten der Lieferanten von Swagelok umfassen unter anderem:

  1. Einholung und Einhaltung aller erforderlichen Umweltgenehmigungen und -vorschriften
  2. Reduzierung, Kontrolle und/oder Beseitigung von Abwasser, Abfällen (inkl. nicht gefährliche Feststoffabfälle etc.) und Verschmutzungen an der Quelle
  3. Reduzierung, Kontrolle und/oder Beseitigung der Emissionen von flüchtigen chemischen Stoffen, ätzenden Stoffen, Partikeln, Aerosolen und Verbrennungsprodukten
  4. Einhaltung der Kennzeichnungs- und Warnvorschriften
  5. Ermittlung, Verwaltung und Handhabung regulierter Stoffe in Einklang mit den geltenden Gesetzen

Wir halten unsere Lieferanten dazu an, nach Möglichkeit auch über die geltenden Umweltvorschriften hinauszugehen und Ansätze zu verfolgen, die ihrem Unternehmen dabei helfen, seine Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt zu reduzieren. Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, die Erzeugung bzw. der Bezug von erneuerbarer Energie, die Festlegung von Emissionszielen, die Senkung des Wasserverbrauchs, die Minimierung von Abfällen sowie der Einsatz nachhaltigerer und umweltfreundlicherer Rohstoffe in der Produktion.

Einhaltung des Ethikkodex

Wenn ein Lieferant von einem Verstoß gegen diesen Kodex durch einen seiner Mitarbeitenden, leitenden Angestellten oder Vertreter bzw. durch einen Mitarbeitenden, leitenden Angestellten oder Vertreter von Swagelok Kenntnis erlangt, sollte der Lieferant diesen Verstoß der Ethik-Hotline von Swagelok unter folgender Adresse melden: https://swagelok.alertline.com/gcs/welcome.

Alternativ können Mitteilungen auch an folgende Adresse geschickt werden:

Swagelok Company
Attn: Legal Department
29500 Solon Road
Solon, Ohio 44139, USA

Swagelok behält sich das Recht vor, die Einhaltung des Kodex durch seine Lieferanten im Rahmen von Audits oder durch andere Mittel zu überprüfen. Wenn Swagelok Kenntnis von Handlungen oder Bedingungen erlangt, die gegen den Kodex verstoßen, behält sich Swagelok das Recht vor, entsprechende Maßnahmen zu verlangen oder den Vertrag mit dem betreffenden Lieferanten zu kündigen.

Dieser Kodex gilt auch für alle Unterauftragnehmer des Lieferanten, die Waren oder Dienstleistungen für den Lieferanten bereitstellen. Der Lieferant übernimmt die volle Verantwortung für die Einhaltung des Kodex durch den/die Unterauftragnehmer, als würde er die Tätigkeiten selbst ausführen. Swagelok behält sich das Recht vor, Unterauftragnehmer des Lieferanten hinsichtlich der Einhaltung des Kodex zu überprüfen.

Wir sind davon überzeugt, dass wir durch die gemeinsame Einhaltung dieser Standards ein besseres Arbeitsumfeld für unsere Kunden, unsere Mitarbeitenden, die Gesellschaft und unsere Welt schaffen.

Zuletzt aktualisiert im Oktober 2025